Antikorruption

Corporate Governance und die Prinzipien verantwortungsbewusster und nachhaltiger Unternehmensführung bestimmen das Handeln von Aurubis. Weitere Informationen hierzu im Kapitel  Corporate Governance.

Die Antikorruptionsmaßnahmen sind in das Aurubis-Compliance-Management eingebettet. Das Compliance-Management bildet die Basis für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Die Einhaltung aller gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben und Richtlinien ist unser Anspruch. Der Verstoß gegen Gesetze kann schwere Folgen haben – für unsere Mitarbeiter, für Aurubis als Konzern und für unsere Geschäftspartner. Compliance bedeutet für uns, dass wir auch nach ethischen Prinzipien und unseren definierten Unternehmenswerten sowie nach den internen Unternehmensrichtlinien handeln.

Gemeinsam mit dem Vorstand fördern unsere Compliance-Verantwortlichen eine Compliance-Kultur und setzen sich aktiv dafür ein, das Bewusstsein für Rechts- und Regeltreue im Konzern weiter zu stärken. Im Rahmen des Compliance-Managements legen wir die wesentlichen Ziele fest, entwickeln die entsprechende Organisation weiter und identifizieren, analysieren und kommunizieren wesentliche Compliance-Risiken. Unser Compliance-Programm umfasst die Einführung von Grundsätzen und Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken und Vermeidung von Verstößen. Der Chief Compliance Officer berichtet regelmäßig und anlassbezogen über die Fortentwicklung des Compliance-Management-Systems sowie über Verstöße und getroffene Maßnahmen an den Vorstand und den Prüfungsausschuss. Er arbeitet eng mit den Verantwortlichen für das Risikomanagement und mit der Internen Revision zusammen. Innerhalb des internen Kontrollsystems von Aurubis überprüft der Chief Compliance Officer gemeinsam mit dem Vorstand, den Werksleitern und den Leitern der Corporate- und zentralen Funktionen mögliche Compliance-Risiken.

Der Chief Compliance Officer des Unternehmens ist zentraler Ansprechpartner für alle Compliance-relevanten Fragen und berichtet direkt an den Vorstand. An den größeren Standorten des Konzerns stehen den Mitarbeitern auch lokale Compliance-Verantwortliche als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Maßnahmen schließen Prävention, Kontrolle und Sanktion mit ein. Präventive Maßnahmen umfassen bei uns interne Richtlinien, die Beratung und besonders die Schulung von Mitarbeitern.

Eines der zentralen Themen im Rahmen unserer Compliance-Aktivitäten ist die Bekämpfung von Korruption bei unserer Geschäftstätigkeit. Auch die Antikorruptionsmaßnahmen sind in unser Compliance-Management eingebettet. Kern der Bekämpfung von Korruption bei unseren Geschäftstätigkeiten sind die Konzernrichtlinie Antikorruptions-Compliance und der Verhaltenskodex für Mitarbeiter, die beide konzernweit gelten.

Jeder Mitarbeiter wird mit dem Aurubis-Verhaltenskodex vertraut gemacht. Jeder Mitarbeiter bestätigt mit der Unterschrift im Arbeitsvertrag den Erhalt des Verhaltenskodex. Konzernweit werden regelmäßig Schulungen zu Antikorruption und Kartellrecht durchgeführt. Im Rahmen des Compliance-Managements werden an unseren Standorten die Korruptionsrisiken identifiziert und im Risikomanagement dokumentiert.

Mitarbeiter und Geschäftspartner können Hinweise auf Rechtsverstöße über eine „Whistleblower-Hotline“ anonym melden. Sie steht auch allen anderen externen Stakeholdern offen. Die Hotline wird von externen und unparteiischen Rechtsanwälten betrieben. Hinweisen, etwa zu möglichen Fällen von Korruption, Diskriminierung oder zu Vorfällen in der Lieferkette, wird konsequent nachgegangen. Sollten tatsächlich Vergehen nachweisbar sein, kann dies zu Abmahnungen, Kündigungen und/oder Schadenersatzforderungen führen. Die Hotline ist auf Englisch, Deutsch und Spanisch verfügbar.

Wesentliche Maßnahmen

  • Mitarbeiter, für die die Themen Antikorruption und Kartellrecht aufgrund ihres Tätigkeitsfelds relevant sind, werden unabhängig von ihrer Hierarchieebene ca. alle drei Jahre zu den Themen Antikorruption oder Kartellrecht geschult.
    Dies betraf in den vergangenen drei Jahren bei Schulungen zu Antikorruption rund 725 Mitarbeiter, zum Thema Kartellrecht waren es ca. 320 Mitarbeiter.

Kennzahl

Für den Berichtszeitraum sind uns keine Kartell- und Korruptionsfälle bekannt.