Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Aurubis AG

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Er erläutert die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der Aurubis AG.

Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest, er beschließt und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand.

Der Aufsichtsrat hatte das Vergütungssystem unter Einbeziehung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten zuletzt im Jahr 2017 grundlegend überarbeitet. Das neue Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017, insbesondere Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Hauptversammlung hat das neue System für die Vergütung des Vorstands am 01.03.2018 gemäß § 120 Abs. 4 AktG1 gebilligt.

Aufgrund der Rückmeldungen von Investoren hat der Aufsichtsrat entschieden, die Zusammensetzung des Jahresbonus zu ändern. Die Anpassung hat der Aufsichtsrat am 11.09.2018 beschlossen.

Namentlich berechnet sich der Jahresbonus ab dem 01.10.2018 mit einer höheren Gewichtung von 60 % (zuvor 50 %) nach der für das Geschäftsjahr festgestellten Zielerreichung für die operative EBT-Komponente sowie mit einer niedrigeren Gewichtung von 40 % (zuvor 50 %) nach der für das jeweilige Geschäftsjahr vorgenommenen Beurteilung der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds.

Vor dem Hintergrund der grundlegenden Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex und des veröffentlichten Referentenentwurfs zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (EU 2017/828, ARUG II) sieht der Aufsichtsrat derzeit von einer weitergehenden Überarbeitung des Vergütungssystems ab. Sowohl der Entwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex als auch der Referentenentwurf zum ARUG II sehen umfassende Regelungen zur Vergütung der Organe der börsennotierten Gesellschaft vor. Zum Bilanzstichtag 30.09.2019 waren sowohl der Deutsche Corporate Governance Kodex in der am 09.05.2019 beschlossenen Fassung als auch das ARUG II noch nicht in Kraft getreten.

Das neue Vergütungssystem gilt für den zum 20.05.2019 bestellten stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Roland Harings (seit 01.07.2019 Vorstandsvorsitzender), den Finanzvorstand Rainer Verhoeven und für den zum 01.10.2018 bestellten technischen Vorstand Dr. Thomas Bünger. Für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schachler (bestellt bis 30.06.2019) galt noch das alte Vergütungssystem.

Altes Vergütungssystem für den Vorstand

Die Vergütung ist in den Anstellungsverträgen festgelegt und besteht aus aufeinander abgestimmten Vergütungsbestandteilen.

Im Einzelnen handelt es sich um Festbezüge, variable Bezüge sowie Nebenleistungen und Pensionszusagen.

Fixe Komponenten
Der fixe Teil der Vergütung besteht aus den Festbezügen, den Nebenleistungen und den Pensionszusagen. Die jährlichen Festbezüge betrugen für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Schachler 600.000 € und wurden monatlich in gleichen Raten bis zum Ausscheiden ausgezahlt.

Zusätzlich erhielt Herr Schachler Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und der Dienstwagennutzung bestehen.

Herrn Schachler wurde von der Gesellschaft eine beitragsorientierte Pensionszusage gewährt, für die jährlich ein Beitrag in Höhe von 140.000 € an ein Versicherungsunternehmen gezahlt wurde.

Herr Schachler erhielt zusätzlich eine beitragsorientierte betriebliche Altersvorsorge. Diese Altersvorsorge ist als Kapitalzusage ausgestaltet. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs wurden für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden 120.000 € in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt.

Variable Komponenten
Das alte System zur variablen Vergütung umfasst zwei Komponenten, die jährlich zur Auszahlung kommen: Die erste Komponente (Komponente I) ist abhängig von einer jährlichen Zielerreichung, bezogen auf ein bereinigtes, durchschnittliches EBT (Earnings Before Taxes) des Konzerns von drei Jahren, und zwar jeweils bezogen auf das laufende sowie die beiden dem jeweiligen Geschäftsjahr vorangegangenen Geschäftsjahre. Zielwert ist ein aus einem ROCE (Return on Capital Employed)  von 15 % abgeleitetes EBT. Wenn das EBT unterhalb von 40 % des Zielwerts liegt, entfällt eine Zahlung aus der Komponente I. Der Zielbonus der Komponente I kann zu maximal 100 % erreicht werden (Cap). Der maximal zu erreichende Betrag aus dieser Komponente beträgt bei 100 % Zielerreichung 750.000 € für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden.

Die Komponente II sieht eine jährliche Beurteilung der gesamthaften (Komponente II a) und individuellen (Komponente II b) Leistung des Vorstands durch den Aufsichtsrat vor. Beide Komponenten basieren auf einer qualitativen, kriteriengestützten Beurteilung der nachhaltigen Unternehmensführung. Der Zielbonus der Komponente II kann zu maximal 100 % erreicht werden (Cap). Eine Auszahlung von mindestens 50 % des Zielbonus erfolgt immer, es sei denn, die Gewährung wäre unbillig im Sinne des § 87 Abs. 2 AktG. Der maximal zu erreichende Betrag aus den Komponenten II a und II b beträgt für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden jeweils 250.000 €.

Der Zielbonus der Komponente I beträgt 60 % der gesamten variablen Bezüge, der Zielbonus der Komponente II 40 %.

Vorzeitige Beendigung
Der Dienstvertrag von Herrn Schachler enthielt keine Change-of-Control-Klauseln.

Erläuterung des neuen Vergütungssystems für den Vorstand

Auch das neue Vergütungssystem setzt sich aus fixen und variablen Komponenten zusammen. Die Vergütungsstruktur beinhaltet insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen. Das neue Vergütungssystem gilt für den Vorstandsvorsitzenden Roland Harings, den Finanzvorstand Rainer Verhoeven und für den zum 01.10.2018 bestellten technischen Vorstand Dr. Thomas Bünger.

Gemäß dem Anstellungsvertrag wird zum 01.04.2020 die Gesamtvergütung von Herrn Dr. Bünger an das Niveau von Herrn Verhoeven angeglichen.

Die variablen Vergütungsbestandteile enthalten ein- und mehrjährige variable Vergütungsbestandteile. Zu den unterschiedlichen Vergütungsbestandteilen im Detail:

Fixe Komponenten
Die fixen Bestandteile der Vergütung bestehen aus den Festbezügen, den Pensionszusagen und Nebenleistungen.

Die jährlichen Festbezüge betragen für Herrn Harings 600.000 €, für Herrn Verhoeven 420.000 € und für Herrn Dr. Bünger 340.000 € und werden monatlich in gleichen Raten ausgezahlt.

Alle Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Ruhegeldzusage. Der Versorgungsbeitrag der Aurubis AG beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 140.000 € pro Jahr und für ordentliche Vorstandsmitglieder 100.000 € pro Jahr. Die Beträge werden in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt.

Zusätzlich erhalten alle Vorstandsmitglieder eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung in Form einer Kapitalzusage. Der Versorgungsbeitrag der Aurubis AG beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 120.000 € pro Jahr und für ordentliche Vorstandsmitglieder 80.000 € pro Jahr. Der jeweilige Vorstand kann frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahrs, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft, über den angesammelten Kapitalbetrag verfügen.

Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und der Dienstwagennutzung bestehen.

Der Aufsichtsrat kann für außerordentliche Leistungen, die durch die reguläre Vergütung nicht abgegolten sind, nach seinem Ermessen eine Sondervergütung gewähren, die im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Insgesamt darf der Gesamt-Cap jedoch nicht überschritten werden. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde keine Sondervergütung gewährt. Der Aufsichtsrat hatte zuletzt und bisher einmalig eine Sondervergütung im Geschäftsjahr 2015/16 gewährt. Mit dieser hatte der Aufsichtsrat die interimsmäßige Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Vorstand durch Herrn Faust als Sprecher des Vorstands und Herrn Dr. Boel abgegolten, bis Herr Schachler am 01.07.2016 die vakante Position des Vorstandsvorsitzenden übernommen hatte.

Variable Komponenten
Das System der variablen Vergütung umfasst sowohl eine einjährige variable Vergütung („Jahresbonus“) als auch eine mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergütung. Die mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergütung setzt sich aus einem Performance Cash Plan über drei Geschäftsjahre sowie einem Aktien-Deferral (virtuelle Aktien) über zwei Geschäftsjahre zusammen. Das Verhältnis mehrjähriger zu einjähriger variabler Vergütung beträgt 60:40, sodass die mehrjährige variable Vergütung überwiegt.

Variable Vergütung

Jahresbonus
Die einjährige variable Vergütung (der Jahresbonus) wird zu zwei Dritteln nach Ablauf des Geschäftsjahrs ausbezahlt und beträgt für Herrn Harings bei 100 % Zielerreichung 400.000 € (maximal 500.000 €), für Herrn Verhoeven bei 100 % Zielerreichung 272.000 € (maximal 340.000 €) und für Herrn Dr. Bünger bei 100 % Zielerreichung 220.000 € (maximal 275.000 €). Das verbleibende Drittel des Jahresbonus wird in ein virtuelles Aktien-Deferral mit zweijähriger Laufzeit überführt.

Der Jahresbonus berechnet sich mit einer Gewichtung von 60 % nach der für das Geschäftsjahr festgestellten Zielerreichung für die operative EBT-Komponente sowie mit einer Gewichtung von 40 % nach der für das jeweilige Geschäftsjahr vorgenommenen Beurteilung der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds, beides multipliziert mit dem im Vorstandsvertrag festgelegten Zielwert.

Funktionsweise Jahresbonus

Die Zielerreichung für das operative EBT ermittelt sich auf Basis eines Ist/Ist-Vergleichs. Der Istwert des operativen EBT im jeweiligen Geschäftsjahr wird mit dem Istwert des operativen EBT des diesem Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahrs („Vorjahr“) verglichen. Bei einem gleichbleibenden operativen EBT gegenüber dem Vorjahr beträgt die Zielerreichung 100 %. Wird das operative EBT um 20 % gesteigert, so wird der Maximalwert von 125 % der Zielerreichung erreicht. Bei einem operativen EBT von -40 % gegenüber dem Vorjahr wird der Mindestwert von 62,5 % der Zielerreichung erreicht. Eine Zielerreichung zwischen diesen Punkten (62,5 %, 100 %, 125 %) wird linear interpoliert. Wird der Maximalwert erreicht, so führen weitere Steigerungen des operativen EBT zu keinem zusätzlichen Anstieg der Zielerreichung. Wird der Mindestwert unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0 %. Ist das operative EBT sowohl im Vorjahr als auch im jeweiligen Geschäftsjahr negativ, ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Zielerreichung nach billigem Ermessen festzusetzen. Wird im Vorjahr ein positives operatives EBT erzielt und im jeweiligen Geschäftsjahr ein negatives EBT, so beträgt die Zielerreichung 0 %. Durch den Vergleich mit dem Vorjahres-EBT wird im Jahresbonus ein Wachstum des operativen Konzernergebnisses und somit eine Stärkung der Ertragskraft des Unternehmens honoriert.

Kalibrierung der Erfolgsziele – EBT

Die individuelle Leistung wird vom Aufsichtsrat beurteilt und beruht auf zuvor im Anstellungsvertrag bzw. in entsprechenden Nachträgen definierten Kriterien. Als Kriterien für die Bewertung der individuelle Leistung sind zurzeit die strategische Unternehmensentwicklung, Mitarbeiter und Führung sowie die Corporate Social Responsibility festgelegt worden. Für das Geschäftsjahr 2019/20 wird die Ergebnisverbesserung als viertes Kriterium ergänzt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat zwischen 0 % und 125 % festgelegt werden. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat im Falle ungewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Entwicklungen den Jahresbonus nach billigem Ermessen reduzieren (§ 87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG).

Der Jahresbonus sieht für Vorstandsmitglieder einen Cap bei 125 % des Zielwerts vor. Der Jahresbonus kann daher für Herrn Harings maximal 750.000 €, für Herrn Verhoeven maximal 510.000 € und für Herrn Dr. Bünger maximal 412.500 € betragen.

Die Auszahlung von zwei Dritteln des Jahresbonus erfolgt direkt nach Ablauf des Geschäftsjahrs. Das letzte Drittel fließt in das Aktien-Deferral, das nachfolgend erläutert wird. Auch für die Auszahlung aus dem Aktien-Deferral gilt ein Cap.

Aktien-Deferral
Um eine Aktienorientierung der variablen Vergütung zu gewährleisten, fließt ein Drittel des erreichten Jahresbonus in ein virtuelles Aktien-Deferral. Das Aktien-Deferral sieht eine zweijährige, zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage vor und beträgt für Herrn Harings bei 100 % Zielerreichung 200.000 €, für Herrn Verhoeven bei 100 % Zielerreichung 136.000 € und für Herrn Dr. Bünger bei 100 % Zielerreichung 110.000 €.

Die Anzahl der virtuellen Aktien zu Beginn der zweijährigen Sperrfrist berechnet sich durch Division eines Drittels des erreichten Jahresbonus durch den Startaktienkurs. Der Startaktienkurs bezeichnet dabei das arithmetische Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der zweijährigen Laufzeit des Deferrals.

Funktionsweise Aktien-Deferral

Nach Ablauf der zweijährigen Laufzeit wird die Anzahl an virtuellen Aktien mit dem Endaktienkurs multipliziert. Der Endaktienkurs ergibt sich ebenfalls aus dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Aurubis-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage, diesmal vor Ende der Laufzeit. Der resultierende Betrag wird in bar am Ende der zweijährigen Laufzeit an die Vorstandsmitglieder ausbezahlt. Die Auszahlungshöhe ist jedoch auf 150 % des Ausgangswerts (entspricht einem Drittel des erreichten Jahresbonus) begrenzt. Damit ist die Auszahlung aus dem Aktien-Deferral für Herrn Harings auf einen Betrag von 375.000 €, für Herrn Verhoeven auf einen Betrag von 255.000 € und für Herrn Dr. Bünger auf einen Betrag von 206.250 € begrenzt.

Performance Cash Plan
Der Performance Cash Plan sieht eine dreijährige, zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage vor. Maßgebliches Erfolgsziel ist der im Geschäftsbericht ausgewiesene durchschnittliche operative Return on Capital Employed (ROCE) über die dreijährige Periode. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der am Ende der dreijährigen Periode festgestellten Zielerreichung für den operativen ROCE, multipliziert mit dem im Vorstandsvertrag festgelegten Zielwert des Performance Cash Plan. Der Zielwert beträgt für Herrn Harings derzeit 400.000 €, für Herrn Verhoeven 272.000 € und für Herrn Dr. Bünger 220.000 €. Der ermittelte Auszahlungsbetrag ist auf 125 % des Zielwerts begrenzt und kann daher für Herrn Harings maximal 500.000 €, für Herrn Verhoeven maximal 340.000 € und für Herrn Dr. Bünger maximal 275.000 € betragen. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat im Falle ungewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Entwicklungen den Performance Cash Bonus nach billigem Ermessen reduzieren (§ 87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG).

Zur Feststellung der endgültigen Zielerreichung des Performance Cash Plan wird am Ende der dreijährigen Periode der Durchschnitt des während der Periode jährlich nach Ende der jeweiligen Geschäftsjahre erreichten operativen ROCE bestimmt. Der Aufsichtsrat legt einen Wert bei 100 % Zielerreichung („Zielwert“) für den durchschnittlichen operativen ROCE sowie Werte für 50 % Zielerreichung („Mindestwert“) und 125 % Zielerreichung („Maximalwert“) fest. Der Zielwert des durchschnittlichen operativen ROCE für die dreijährigen Zeiträume der Geschäftsjahre 2017/18 bis einschließlich 2019/20 und 2018/19 bis einschließlich 2020/21 beträgt 12 %, der Mindestwert 6 % und der Maximalwert 15 %.

Die gleichen Zielwerte gelten auch für den nächsten dreijährigen Zeitraum 2019/20 bis einschließlich 2021/22. Eine Zielerreichung zwischen diesen Punkten (50 %, 100 %, 125 %) wird linear interpoliert. Wird der Mindestwert unterschritten, findet keine Auszahlung aus dem Performance Cash Plan statt. Wird der Maximalwert erreicht, so führen weitere Steigerungen des durchschnittlichen operativen ROCE zu keinem zusätzlichen Anstieg der Zielerreichung. Der Performance Cash Plan incentiviert durch einen ambitionierten ROCE-Zielkorridor die Erwirtschaftung eines positiven Wertbeitrags. Die Auszahlung findet am Ende der jeweiligen dreijährigen Periode in bar statt.

Funktionsweise Performance Cash-Plan

Kalibrierung der Erfolgsziele – ROCE

Gesamt-Cap
Insgesamt (Festbezüge und variable Komponenten) ist die Vergütung für Herrn Harings begrenzt auf einen Betrag von 1.975.000 €, für Herrn Verhoeven auf einen Betrag von 1.355.000 € und für Herrn Dr. Bünger auf einen Betrag von 1.096.250 €. Nebenleistungen und Versorgungsbeiträge aus Pensionszusagen fallen nicht unter den Gesamt-Cap.

Vorzeitige Beendigung
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund wird im Rahmen des neuen Vergütungssystems eine Abfindung gezahlt, die entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf zwei Jahresgesamtvergütungen begrenzt ist und keinen längeren Zeitraum als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Change-of-Control-Klauseln.

Höhe der Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/19

Insgesamt betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/19 3.441.845 € einschließlich eines Versorgungsaufwand von 560.165 € sowie dem virtuellen Aktien-Deferral in Höhe von 117.392 €.

Das der Berechnung der EBT-Komponente zugrunde gelegte operative EBT des Geschäftsjahres wurde um einen Sondereffekt in Höhe von 31 Mio. € angepasst. Die Anpassung steht im Zusammenhang mit der veränderten Herleitung der operativen Ergebnisgröße.

Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.06.2019 wurde der Vorstandsvorsitzende Jürgen Schachler, dessen Vertrag zum 30.06.2019 auslief, mit sofortiger Wirkung freigestellt. Seine Bezüge wurden bis zum Vertragsende gewährt. Die Beträge zur beitragsorientierten Pensionszusage sowie zur beitragsorientierten betrieblichen Altersvorsorge für Herrn Schachler wurden bereits im Geschäftsjahr 2017/18 vorschüssig entrichtet und damit vollständig beglichen.

Für die Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS Pensionsrückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr betrugen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder 560.165 €. Dieser Betrag entspricht den Beiträgen an eine externe Altersversorgung.

Frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 2.237.067 €, die Rückstellungen für ihre Pensionsansprüche betragen insgesamt 27.789.965 € nach HGB bzw. 34.537.696 € nach IAS.

Einzelheiten ergeben sich in individualisierter Form aus den nachfolgenden Tabellen:

Gewährte Zuwendungen

in € Feste
Vergütung
Neben-
leistungen
SummeEinjährige variable VergütungMehrjährige variable VergütungMehrjährige variable Vergütung
Aktien-Deferral
Mehrjährige variable Vergütung Performance Cash PlanGesamt-
summe
Versorgungs-
aufwand 1
Gesamt-vergütung
            
Roland Harings 2
Stv. Vorstandsvorsitzender
seit 20.05.2019 bis 30.06.2019 Vorstandvorsitzender
seit 01.07.2019
2017/18          
2018/19221.7396.334228.073139.123 69.562112.584549.342200.165749.507
Min221.7396.334228.0730 00228.073200.165428.238
Max221.7396.334228.073183.562 137.671183.562732.867200.165933.032
Dr. Thomas Bünger
Vorstand
seit 01.10.2018
2017/18          
2018/19340.00030.439370.439208.426 104.213168.667851.744180.0001.031.744
Min340.00030.439370.4390 00370.439180.000550.439
Max340.00030.439370.439275.000 206.250275.0001.126.689180.0001.306.689
Rainer Verhoeven
Vorstand
seit 01.01.2018
2017/18315.00010.754325.754199.594 99.797240.720865.865160.0001.025.865
2018/19420.00015.935435.935257.690 128.845208.5331.031.003180.0001.211.003
Min420.00015.935435.9350 00435.935180.000615.935
Max420.00015.935435.935340.000 255.000340.0001.370.935180.0001.550.935
Jürgen Schachler 3 Vorstandsvorsitzender
seit 01.07.2016 bis 30.06.2019
2017/18600.00022.474622.474500.000504.750  1.627.224260.0001.887.224
2018/19450.00017.922467.922375.000410.063  1.252.98501.252.985
Min450.00017.922467.922187.5000  655.4220655.422
Max450.00017.922467.922375.000562.500  1.405.42201.405.422
Dr. Stefan Boel 4
Vorstand
seit 19.04.2008 bis 31.07.2018
           
2017/18350.00015.651365.651291.667280.417  937.735150.0001.087.735
2018/19          
Summe2017/181.265.00048.8791.313.879991.261785.16799.797240.7203.430.824570.0004.000.824
2018/191.431.73970.6301.502.369980.239410.063302.619489.7843.685.075560.1654.245.240
1 Nach HGB ergab sich ein Versorgungsaufwand von 200.165 € für Roland Harings, 180.000 € (Vj. 160.000 €) für Rainer Verhoeven, 180.000 € für Dr. Thomas Bünger und 260.000 € (Vj. 260.000 €) für Jürgen Schachler.
2 Hierbei handelt es sich um die Vergütung für den Zeitraum 20.05.2019 bis 30.09.2019.
3 Hierbei handelt es sich um die Vergütung für den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.06.2019.
4 Hierbei handelt es sich um die Vergütung im abgelaufenen GJ 2017/18 für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.07.2018.
Die variable mehrjährige Vergütung im alten Vorstandsvergütungssystem (Jürgen Schachler) für das GJ 2018/19 bemisst sich nach dem Verhältnis des operativen Ist- zum Soll-EBT bezogen auf den Aurubis-Konzern und den Durchschnitt der GJ 2016/17, 2017/18 und 2018/19.
Das durchschnittliche operative Ist-EBT beträgt rund 283 Mio. € und bedeutet eine Zielerreichung von rund 62 %.

Zufluss

in € Feste
Vergütung
Neben-
leistungen
SummeEinjährige
variable Vergütung5
Mehrjährige
variable Vergütung5
Mehrjährige variable Vergütung
Aktien-Deferral6
Mehrjährige variable Vergütung Performance Cash PlanGesamt-
summe
Versorgungs-
aufwand1
Gesamt-vergütung
            
Roland Harings2
Stv. Vorstandsvorsitzender
vom 20.05.2019 bis 30.06.2019 Vorstandvorsitzender seit 01.07.2019
2017/18   0   000
2018/19221.7396.334228.0730000228.073200.165428.238
Dr. Thomas Bünger
Vorstand
seit 01.10.2018
2017/18   0   000
2018/19340.00030.439370.4390000370.439180.000550.439
Rainer Verhoeven
Vorstand
seit 01.01.2018
2017/18315.00010.754325.754227.419   553.173160.000713.173
2018/19420.00015.935435.935227.419000663.354180.000843.354
Jürgen Schachler3
Vorstandsvorsitzender
vom 01.07.2016 bis 30.06.2019
2017/18600.00022.474622.474475.000559.500  1.656.974260.0001.916.974
2018/19450.00017.922467.922475.000559.500  1.502.42201.502.422
Dr. Stefan Boel4
Vorstand
vom 19.04.2008 bis 31.07.2018
2017/18350.00015.651365.651262.500310.833  938.984150.0001.088.984
2018/19          
Summe2017/181.265.00048.8791.313.879964.919870.333003.149.131570.0003.719.131
2018/191.431.73970.6301.502.369702.419559.500002.764.288560.1653.324.453
1 Nach HGB ergab sich ein Versorgungsaufwand von 200.165 € für Roland Harings, 180.000 € (Vj. 160.000 €) für Rainer Verhoeven, 180.000 € für Dr. Thomas Bünger und 260.000 € (Vj. 260.000 €) für Jürgen Schachler.
2 Hierbei handelt es sich um die Vergütung für den Zeitraum 20.05.2019 bis 30.09.2019.
3 Hierbei handelt es sich um die Vergütung für den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.06.2019.
4 Hierbei handelt es sich um die Vergütung im abgelaufenen GJ 2017/18 für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.07.2018.
5 Abweichend zum Vorjahr werden im GJ 2018/19 erstmalig die tatsächlichen Zuflüsse (Auszahlungsbeträge) unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Ansprüche angegeben.
6 Der beizulegende Zeitwert basierend auf Plandaten beträgt 117.392 €. Für das Aktien-Deferral 2018/19 besteht ein Bezugsrecht von 1.516 virtuellen Aktien für Roland Harings, 2.741 virtuellen Aktien für Rainer Verhoeven und 1.784 virtuellen Aktien für Dr. Thomas Bünger.
Die variable mehrjährige Vergütung im alten Vorstandsvergütungssystem (Jürgen Schachler) für das GJ 2018/19 bemisst sich nach dem Verhältnis des operativen Ist- zum Soll-EBT bezogen auf den Aurubis-Konzern und den Durchschnitt der GJ 2016/17, 2017/18 und 2018/19.
Das durchschnittliche operative Ist-EBT beträgt rund 283 Mio. € und bedeutet eine Zielerreichung von rund 62 %.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

in €

Name
 Feste
Vergütung
Vergütung für Ausschusst-
ätigkeit
SitzungsgeldInsgesamt
      
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt2017/18162.94544.48917.000224.434
2018/19225.00050.00010.000295.000
Renate Hold-Yilmaz 2017/18150.00025.00018.000193.000
2018/1982.60320.6519.000112.254
Deniz Filiz Acar2017/18    
2018/1931.0274.5623.00038.589
Andrea Bauer2017/1820.7531.7062.00024.459
2018/1975.00012.0627.00094.062
Burkhard Becker 2017/1831.2339.37010.00050.603
2018/19    
Dr. Bernd Drouven2017/1831.23312.4946.00049.727
2018/19    
Christian Ehrentraut2017/18    
2018/1931.0274.5625.00040.589
Dr.-Ing. Joachim Faubel2017/1831.23306.00037.233
2018/19    
Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann2016/17137.46646.91119.000203.377
2018/1975.00025.00014.000114.000
Karl-Heinz Hamacher2017/1843.9738.7955.00057.768
2018/1918.9043.781022.685
Prof. Dr. Karl Friedrich Jakob 2017/1843.97313.1929.00066.165
2018/1975.00022.54112.000109.541
Jan Koltze2017/1875.00015.00014.000104.000
2018/1975.00019.56212.000106.562
Dr. Stephan Krümmer 2017/1843.97321.9868.00073.959
2018/1975.00039.78114.000128.781
Dr. Elke Lossin2017/1843.9738.7957.00059.768
2018/1975.00015.00012.000102.000
Dr. Sandra Reich 2017/1875.00011.89813.00099.898
2018/1975.00015.00012.000102.000
Stefan Schmidt2017/1843.9738.7958.00060.768
2018/1997.80819.56212.000129.370
Edna Schöne2017/1821.9862.1991.00025.185
2018/19    
Dr. med. Dipl.-Chem. Thomas Schultek2017/1831.2339.3706.00046.603
2018/19    
Rolf Schwertz 2017/1831.23306.00037.233
2018/19    
Melf Singer2017/1843.9734.3975.00053.370
2018/1975.0009.8019.00093.801
Ralf Winterfeldt2017/1831.2339.3706.00046.603
2018/1924.6583.7404.00032.398
Dr.-Ing. Ernst J. Wortberg2017/1831.23315.61610.00056.849
2018/19   0
Insgesamt2017/181.125.619269.383176.0001.571.002
2018/191.111.027265.603135.0001.511.630

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung mit Wirkung zum 01.10.2015 neu festgelegt und ist in § 2 der Satzung der Aurubis AG geregelt. Sie orientiert sich an der unterschiedlichen Beanspruchung im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz der bei der Ausübung seines Amtes entstandenen Auslagen eine feste Vergütung von 75.000 €/Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte dieses Betrags.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Personal- und/oder Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €/Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die den weiteren Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 7.500 €/Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz innehaben, erhalten pro Vorsitz in einem Ausschuss das Doppelte des Betrags/Geschäftsjahr.

Die feste Vergütung für die Ausschusstätigkeiten wird gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung für jedes Mitglied des Aufsichtsrats auf 25.000 €/Geschäftsjahr begrenzt. Die Begrenzung für jeden Vorsitzenden eines Ausschusses beträgt 50.000 €/Geschäftsjahr.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse nicht während des vollen Geschäftsjahrs angehören, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihres Amtes.

Des Weiteren erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 €.

Auf dieser Basis erhielten die Aufsichtsratsmitglieder insgesamt 1.534.130 €  Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19.

Hamburg, den 10.12.2019

Für den Vorstand